
Das chinesische Handelsministerium und die Zollbehörde haben am 4. April 2025 Exportkontrollen für sieben Arten von mittleren und schweren Seltenerdmetallen (einschließlich Metallen, Legierungen, verwandten Produkten, Oxiden und deren Mischungen sowie Verbindungen und deren Mischungen) eingeführt, darunter Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium.
Von diesen Elementen sind Sm (Samarium), Tb (Terbium) und Dy (Dysprosium) für Permanentmagnetmaterialien relevant.
Was den in der Bekanntmachung angegebenen Geltungsbereich der Kontrolle von Permanentmagnetmaterialien betrifft, so fallen Samarium-Kobalt-Permanentmagnetmaterialien, Terbium-haltige Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagnetmaterialien und Dysprosium-haltige Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagnetmaterialien, die durch einfache Verarbeitung zu Platten, Fliesen, Ringe und verwandte magnetische Bauteile (mit verschiedenen Bezeichnungen wie magnetischer Stahl, magnetischer Ring, Magnet usw.). Die meisten der von unserem Unternehmen hergestellten Produkte unterliegen der Kontrolle (Prüfung).
Unsere Produkte enthalten zwar keine der genannten Elemente, aber alle Produkte, die als „Magnete” und unter dem entsprechenden HS-Code zur Ausfuhr angemeldet werden, unterliegen der Kontrolle. Wir reichen bei der Zollbehörde einen Antrag ein, dem das Sicherheitsdatenblatt der in den Produkten verwendeten Materialien und die von der Zollbehörde anerkannten Analyseergebnisse eines Analyseunternehmens beigefügt sind. Unser Unternehmen und unsere Partnerfabriken beantragen eine „Ausfuhrgenehmigung” und warten auf die Ausstellung der Genehmigung, was im Vergleich zu früher zwar mehr Zeit in Anspruch nimmt, aber die Ausfuhr wird dennoch durchgeführt.
Derzeit beträgt die Mindestdauer für die Antragstellung eine Woche, in der Regel jedoch 45 Werktage (ca. 2 Monate). Danach sind noch weitere Vorkehrungen für den Export erforderlich, und wenn dabei Zweifel auftreten, wird eine erneute Prüfung durch den Zoll durchgeführt, sodass die tatsächliche Lieferzeit 3 bis 6 Monate betragen kann, in einigen Fällen sogar noch länger.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Durchführung eines fairen Exportverfahrens Zeit und Kosten verursacht und Ihnen Unannehmlichkeiten bereitet. Bitte beachten Sie, dass für jedes Produkt eine eigene „Ausfuhrgenehmigung“ erforderlich ist, die ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig ist. Wir bitten Sie, Ihre Bestellungen frühzeitig und mit ausreichendem Zeitpuffer aufzugeben.
- Diese Informationen basieren auf den uns derzeit vorliegenden Informationen. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir diese aktualisieren. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen im Titel (aktualisiert am ●. ●. 2025).